AMBULANTE HILFEN ZUR ERZIEHUNG

Ambulante Hilfen zur Erziehung sind gesetzlich verankerte Unterstützungsformen. Sie werden beim Sozialrathaus beantragt und sind dann für die Familie kostenfrei. Eltern, Kinder oder Jugendliche, die eine ambulante Hilfe zur Erziehung in Anspruch nehmen möchten, müssen sich an ihr zuständiges Sozialrathaus wenden. Die individuelle Zielsetzung der jeweiligen Hilfe wird gemeinsam mit allen Beteiligten beim Sozialrathaus in einem Hilfeplan festgelegt. Kinder im Zentrum Gallus e.V. arbeitet als Träger der Hilfe kooperativ mit dem Sozialrathaus zusammen. Über den Verlauf der Hilfe werden sowohl die Eltern als auch das Sozialrathaus durch Entwicklungsberichte informiert.

 

Weiteres aus Ambulante Hilfen zur Erziehung

Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)

kiz, 14. Januar 2015

Die Sozialpädagogische Familienhilfe selbst geschieht „aufsuchend“, d.h. die Kontakte finden in der Regel im Lebensumfeld der Familie bzw. des Kindes/Jugendlichen statt. Die Sozialpädagogische Familienhilfe wird auf Grundlage des §31 des KJHG geleistet. Sie ist ein Hilfeangebot für Familien, d.h. Lebensgemeinschaften mit mindestens einem Kind, deren Lebenssituation durch vielfältige psychosoziale Schwierigkeiten gekennzeichnet ist. Als stark sozialräumlich […]

 

Sozialpädagogische Lernhilfe (SPLH)

kiz, 17. Januar 2014

Die Sozialpädagogische Lernhilfe wird auf Grundlage des §27 Abs. 2 SGB VIII geleistet. Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren. Wir unterstützen sie dabei nicht nur im schulischen Bereich, sondern fördern darüber hinaus die individuellen Interessen und Kompetenzen der Kinder und Jugendlichen. Zur sozialpädagogischen Lernhilfe gehört auch die Freizeitgestaltung: Ausflüge […]